Weiße Gerbera
ZahnarztpraxisDr. ChristianBARTSCH

Nur das Beste für ihre Zähne!

Professionelle Zahnreinigung (PZR)

Definition:

Die zahnmedizinische Prophylaxe wird auch als vorbeugende Zahnheilkunde oder zahnmedizinische Prävention bezeichnet. Sie beschäftigt sich mit Maßnahmen, die die Entstehung von Krankheiten an Zähnen und am Zahnhalteapparat verhindern sollen.

Oberstes Ziel der Zahnmedizin ist es heute, die eigenen Zähne so lange wie möglich gesund zu erhalten, denn es gibt keine besseren Zähne als die eigenen Zähne.

Daher legen wir besonderen Wert auf die professionelle Zahnreinigung zum Schutz vor Karies, Gingivitis (Zahnfleischentzündung) und Parodontitis / Parodontose (Entzündung des Zahnhalteapparates mit Knochenabbau). Dabei werden harte und weiche Beläge auf den Zahnoberflächen, in den Zahnzwischenräumen, den Zahnfleischtaschen bzw. den erreichbaren Wurzeloberflächen mittels spezieller Geräte und Handinstrumente schonend und sauber entfernt. Es werden besonders die Bereiche gereinigt, bei denen die Zahnbürste nicht ausreichend wirkt, so z. B. Zahnzwischenräume. Auch werden solche Verfärbungen, die sich mit der Zahnbürste nur unzureichend entfernen lassen, wie z. B. solche durch häufigen Kaffee-, Nikotin- oder Teegenuß, gründlich entfernt. Wenn es notwendig ist, wird auch noch ein Pulver-Wasser-Strahlgerät eingesetzt (Airflow). Zu einer Professionellen Zahnreinigung gehört natürlich auch die Politur der behandelten Zahnoberflächen mit einer speziellen Prophylaxepaste. Denn je glatter die Zahnoberfläche, umso länger dauert es bis sich Verfärbungen wieder an der Zahnoberfläche absetzen können. Zum Schluß werden die gereinigten Zahnflächen mit einem Fluoridlack oder einem Fluoridgel überzogen, um die Zähne vor Säureattacken zu schützen.

Während der professionellen Zahnreinigung erhalten Sie darüber hinaus weitergehende Informationen zu Ihrer optimalen Zahnpflege und zum richtigen Gebrauch von zusätzlichen Hilfsmitteln bei der Zahnpflege.

Die Kosten hierfür hängen von Umfang und Zeitaufwand ab. Eine Prophylaxebehandlung wird leider von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Haben Sie eine Zahnzusatzversicherung? Fragen Sie doch nach, ob und wie viel diese denn für die Professionelle Zahnreinigung übernimmt. Die meisten Zahnzusatzversicherungen haben die PZR in Ihren Leistungskatalog aufgenommen.

Eine PZR sollte im Abstand von sechs bis zwölf Monaten (bei gesundem Gebiss) erfolgen. Bei Parodontitis / Parodontose und Wurzelkaries auch öfter.